Im Schloss 1, A-2293 Marchegg, Tel.: 02285 7100-11, E-mail: gemeinde@marchegg.at
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Falls die Erbin/der Erbe die Verbücherung nicht binnen eines Jahres nach Einantwortung beantragt, hat die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär den gesetzlichen Auftrag, anstelle der Erbin/des Erben die Verbücherung des Verlassenschaftsergebnisses zu beantragen.
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