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Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
In einem Arbeitsverhältnis und in der sonstigen Arbeitswelt darf niemand aus Gründen
benachteiligt werden.
Hierbei gibt es eigene Regelungen für die Arbeitsverhältnisse in der Privatwirtschaft und für Dienst- und Ausbildungsverhältnisse im öffentlichen Dienst.
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