Im Schloss 1, A-2293 Marchegg, Tel.: 02285 7100-11, E-mail: gemeinde@marchegg.at
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Ist auch der Anspruch auf erweiterte Pflegefreistellung erschöpft, kann die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer zur notwendigen Pflege ihres/seines noch nicht 12-jährigen Kindes einseitig, d.h. ohne Zustimmung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers, Urlaub antreten.
Benachrichtigen Sie Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber sofort von der Inanspruchnahme des einseitigen Urlaubsantritts.
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