Im Schloss 1, A-2293 Marchegg, Tel.: 02285 7100-11, E-mail: gemeinde@marchegg.at
Ihr Standort: Startseite > Bürgerservice > Bürgerservice > Gemeindeeinrichtungen
Baurecht bezeichnet einerseits die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen, andererseits das dingliche, veräußerliche, vererbliche und zeitlich beschränkte Recht, ein Bauwerk auf fremdem Grund zu erstellen oder zu haben.
Das Baurecht kann von privaten und juristischen Personen sowie von öffentlich-rechtlichen Körperschaften (z.B. Bund, Bundesländer, Gemeinden, Kirchen) bestellt werden.
Im Grundbuch wird das Baurecht zweimal eingetragen: in der Stammeinlage als Belastung im C-Blatt (Lastenblatt) und in der Baurechtseinlage.
Ausführliche Informationen zum Thema "Bauen und Wohnen" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Coronavirus in Österreich
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Kfz
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Todesfall
Umzug
Vereine